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Bauabwicklung

Abnahme und Mängel

Abnahme mit Protokoll und Fiktion, Mängel mit Fristen, Gewährleistung je Bauteil und Nachunternehmer.

  • Fertigstellungsmitteilung mit Zustellnachweis
  • Abnahmefiktion nach VOB/B und BGB
  • Abnahmeprotokoll mit Vorbehalten
  • Mängel mit Frist und Neubeginn
  • Gewährleistung je Bauteil mit Hemmung
  • Mängel an Nachunternehmer weitergeben

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung und wird die Schlusszahlung fällig. werkkern führt die Fertigstellungsmitteilung mit Zustellnachweis, berechnet die Abnahmefiktion nach dem Vertragsregime und erstellt das Protokoll mit Vorbehalten.

Mängel bekommen Fristen; nach der Beseitigung beginnt die Frist für den Mangel neu. Die Gewährleistung läuft je Bauteil, mit Hemmung bei Verhandlungen.

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