Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren. Wird sie als Ganzes gegenüber einem Unternehmer vereinbart, ist sie nach Paragraf 310 Abs. 1 Satz 3 BGB von der Inhaltskontrolle einzelner Klauseln ausgenommen. Dann gelten ihre Fristen, und diese sind oft kürzer als im BGB. Die folgende Übersicht bezieht sich auf die aktuelle Ausgabe 2016 der VOB/B.
So werden Werktage gezählt
Die VOB/B rechnet überwiegend in Werktagen: Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage am Ort der Leistung. Der Tag des auslösenden Ereignisses zählt nicht mit (Paragraf 187 Abs. 1 BGB). Fristen in Tagen, Monaten und Jahren enden mit Ablauf des entsprechenden Tages (Paragraf 188 BGB); fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle (Paragraf 193 BGB).
Beispiel: Die schriftliche Fertigstellungsmitteilung geht am Montag, 5. Oktober 2026, zu. Gezählt wird ab Dienstag, die Sonntage fallen heraus; der 12. Werktag ist Montag, der 19. Oktober 2026. Liegt in diesem Zeitraum ein Feiertag, verschiebt sich das Ende um einen Werktag. Der Fristenrechner berücksichtigt die Feiertage Ihres Bundeslands.
Abnahme
| Regel | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Abnahme auf Verlangen | binnen 12 Werktagen nach Verlangen | Paragraf 12 Abs. 1 VOB/B |
| Fiktive Abnahme nach Fertigstellungsmitteilung | 12 Werktage nach Zugang der schriftlichen Mitteilung | Paragraf 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B |
| Fiktive Abnahme durch Benutzung | 6 Werktage nach Beginn der Benutzung | Paragraf 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B |
Die fiktive Abnahme greift nur, wenn keine Abnahme verlangt wurde. Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen einer Vertragsstrafe muss der Auftraggeber spätestens zu diesen Zeitpunkten geltend machen, sonst verliert er sie (Paragraf 12 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B). Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung, die Gefahr geht über und die Schlusszahlung wird möglich.
Im BGB gibt es seit 2018 eine eigene Abnahmefiktion: Der Unternehmer setzt nach Fertigstellung eine angemessene Frist; verweigert der Besteller die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (Paragraf 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis in Textform.
Anzeigen: Bedenken und Behinderung
Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen Stoffe oder Vorleistungen anderer Unternehmer muss der Auftragnehmer unverzüglich, möglichst vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitteilen (Paragraf 4 Abs. 3 VOB/B). Ebenso eine Behinderung (Paragraf 6 Abs. 1 VOB/B); ohne Anzeige gibt es Fristverlängerung und Ersatz nur, wenn die Behinderung offenkundig war. "Unverzüglich" heißt ohne schuldhaftes Zögern; eine feste Zahl nennt die VOB/B nicht. In der Praxis sollten drei Werktage nicht überschritten werden.
Dauert eine Unterbrechung länger als drei Monate, darf jeder Teil nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen (Paragraf 6 Abs. 7 VOB/B).
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnzettel sind je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich einzureichen. Der Auftraggeber muss die bescheinigten Zettel binnen 6 Werktagen nach Zugang zurückgeben; tut er das nicht, gelten sie als anerkannt (Paragraf 15 Abs. 3 VOB/B). Stundenlohnrechnungen sind alsbald nach Abschluss der Arbeiten, längstens in Abständen von 4 Wochen einzureichen (Paragraf 15 Abs. 4 VOB/B). Viele Betriebe verschenken hier Geld, weil Zettel liegen bleiben.
Zahlung
| Zahlung | Fälligkeit | Grundlage |
|---|---|---|
| Abschlagszahlung | 21 Tage nach Zugang der Aufstellung | Paragraf 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B |
| Schlusszahlung | spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung, durch Vereinbarung höchstens 60 Tage | Paragraf 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B |
Zahlt der Auftraggeber nicht, kommt er nach Paragraf 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auch ohne Nachfrist spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn der Auftragnehmer seine Leistung vertragsgemäß erbracht hat und den fälligen Betrag nicht erhalten hat. Achtung bei der Schlusszahlung: Nimmt der Auftragnehmer sie vorbehaltlos an, sind Nachforderungen ausgeschlossen, wenn er nach einem schriftlichen Hinweis nicht binnen 28 Tagen einen Vorbehalt erklärt und diesen binnen weiterer 28 Tage begründet (Paragraf 16 Abs. 3 Nr. 2 und 5 VOB/B).
Wie der Sicherheitseinbehalt in Abschlagsrechnungen richtig gerechnet wird, steht im Artikel Abschlagsrechnung und Sicherheitseinbehalt.
Gewährleistung
| Gegenstand | VOB/B | BGB |
|---|---|---|
| Bauwerke | 4 Jahre (Paragraf 13 Abs. 4 Nr. 1) | 5 Jahre (Paragraf 634a Abs. 1 Nr. 2) |
| Andere Werke, Arbeiten an einem Grundstück | 2 Jahre | 2 Jahre (Paragraf 634a Abs. 1 Nr. 1) |
| Vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen | 1 Jahr | wie Bauwerk oder Werk |
| Maschinelle und elektrotechnische Anlagen, deren Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktion hat, ohne Wartungsvertrag | 2 Jahre (Paragraf 13 Abs. 4 Nr. 2) | keine Sonderregel |
Die Frist beginnt mit der Abnahme. Eine schriftliche Mängelrüge innerhalb der Frist lässt den Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels in zwei Jahren ab Zugang verjähren, aber nicht vor Ablauf der Regelfrist (Paragraf 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B). Für die abgenommene Mängelbeseitigung beginnt eine neue Frist von zwei Jahren. Wer die vierjährige Frist der VOB/B nutzen will, muss sie wirksam vereinbart haben; im Zweifel gilt das BGB.
Für Anlagen mit Wartungsbedarf lohnt sich der Wartungsvertrag doppelt: Er verlängert die Gewährleistung auf die Regelfrist und bringt planbaren Umsatz. Mehr im Artikel Wartungsverträge im Handwerk.
Sicherheit für den Werklohn
Unabhängig von der VOB/B kann der Unternehmer eines Bauvertrags nach Paragraf 650f BGB eine Bauhandwerkersicherung in Höhe der vereinbarten Vergütung plus 10 Prozent für Nebenforderungen verlangen. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht in angemessener Frist, darf der Unternehmer die Arbeit einstellen oder kündigen.
Fristen nicht im Kopf behalten
In werkkern hängt jede Frist am Vertragsregime des Auftrags: VOB/B, BGB-Bauvertrag oder Verbraucherbauvertrag. Abnahmefiktion, Rückgabe der Stundenlohnzettel, Zahlungsziele und Gewährleistung werden mit dem Werktagskalender des Leistungsorts berechnet und rechtzeitig gemeldet. Gegenüber Verbrauchern wendet werkkern VOB/B-Fristen nie automatisch an.
Fragen und Antworten
Was sind Werktage in der VOB/B?
Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage am Leistungsort. Der Samstag zählt mit, der Sonntag nicht.
Wann gilt eine Leistung nach VOB/B als abgenommen, ohne dass der Auftraggeber etwas sagt?
12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung, wenn keine Abnahme verlangt wird, oder 6 Werktage nach Beginn der Benutzung, wenn nichts anderes vereinbart ist (Paragraf 12 Abs. 5 VOB/B).
Gilt die VOB/B auch gegenüber Privatkunden?
Sie kann vereinbart werden, unterliegt dann aber der vollen AGB-Kontrolle. Viele Regeln, etwa die kürzere Gewährleistung, halten gegenüber Verbrauchern nicht. Für Verbraucher gelten die Regeln des Verbraucherbauvertrags im BGB.
Quellen
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), Ausgabe 2016
- Paragraf 187, 188 und 193 BGB, Fristberechnung
- Paragraf 310 Abs. 1 Satz 3 BGB, VOB/B als Ganzes gegenüber Unternehmern
- Paragraf 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche
- Paragraf 650f BGB, Bauhandwerkersicherung
Fachinformation mit Stand des Artikels, keine Rechts- oder Steuerberatung.