E-Rechnung prüfen: XRechnung und ZUGFeRD
Laden Sie eine E-Rechnung als XML hoch. Wir prüfen sie mit dem offiziellen Validator der KoSIT gegen EN 16931 und XRechnung und erklären jeden Befund in klaren Worten.
Datei prüfen
XRechnung (UBL oder CII) und die XML-Datei einer ZUGFeRD- oder Factur-X-Rechnung, höchstens 5 MB.
Keine Datei zur Hand? Beispiele zum Herunterladen: gültige XRechnung, XRechnung ohne Leitweg-ID
Ab wann müssen Sie E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen nach dem Umsatz des Vorjahres.
- Postfach oder Software für den Empfang von XRechnung und ZUGFeRD einrichten
- Eingehende XML-Dateien unverändert und maschinell auswertbar aufbewahren (GoBD, 8 Jahre)
- Leitweg-ID öffentlicher Auftraggeber im Kundenstamm erfassen
- Pflichtangaben prüfen: Verkäuferkontakt, Zahlungsanweisungen, Steuerkennung
- Abschlags- und Schlussrechnungen mit den richtigen Rechnungstypen erstellen
- Mit dem Steuerbüro die Übergabe klären (DATEV oder eigener Export)
Fragen und Antworten
Speichern Sie meine Rechnung?
Nein. Die Datei wird nur für die Prüfung gelesen und danach verworfen. Gezählt wird lediglich, dass der Check genutzt wurde.
Kann ich ein ZUGFeRD-PDF hochladen?
Nicht direkt. Die rechtlich maßgebliche Rechnung ist die XML-Datei im PDF. Öffnen Sie die Anhänge des PDF und laden Sie die XML-Datei hoch.
Was bedeutet BR-DE-15?
Die Käuferreferenz fehlt. Für öffentliche Auftraggeber ist das die Leitweg-ID, ohne die eine XRechnung nicht zugestellt werden kann.
Ist eine gültige Prüfung eine Garantie, dass der Empfänger die Rechnung annimmt?
Sie belegt, dass Format und Geschäftsregeln stimmen. Inhaltliche Fragen wie richtige Preise oder Bestellnummern prüft der Validator nicht.