Bauabwicklung
Aufmaß
Aufmaß nach REB und VOB/C mit Plänen, Profilen, Anerkennung durch den Auftraggeber und GAEB-Austausch X31.
- Mengenermittlung nach REB-Formeln
- Abrechnungsregeln der VOB/C je Gewerk
- Aufmaß am Plan und vor Ort
- Gemeinsames Aufmaß mit Anerkennung
- Export als GAEB X31
- Übernahme in die Abschlagsrechnung
Das Aufmaß ist die Grundlage jeder Abrechnung nach Einheitspreisen. werkkern rechnet nach den Formeln der REB und den Abrechnungsregeln der VOB/C, etwa zu übermessenden Aussparungen. Gemessen wird am Plan oder vor Ort; der Auftraggeber erkennt das Aufmaß an, mit Zeitstempel.
Die Mengen fließen in die kumulierte Abschlagsrechnung und auf Wunsch als GAEB X31 an den Auftraggeber.
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