Finanzen
Buchhaltung und DATEV
Kontierung nach SKR03 und SKR04, DATEV-Export mit Belegbildern, Journal mit Festschreibung, Prüferexport und Archiv.
- Kontierung nach SKR03 oder SKR04
- DATEV-Export mit Belegbildern
- DATEV Rechnungsdatenservice
- Journal mit Hashkette und Monatsfestschreibung
- Prüferexport nach Paragraf 147 Abs. 6 AO
- Verfahrensdokumentation und Archiv
Die Buchhaltung macht Ihr Steuerbüro, die Belege kommen aus werkkern: kontiert nach SKR03 oder SKR04, mit Belegbild, per DATEV-Export oder direkt über den Rechnungsdatenservice. Ein Journal mit Hashkette hält alle buchungsrelevanten Vorgänge fest, Monate werden festgeschrieben.
Für die Betriebsprüfung gibt es den Export nach Paragraf 147 Abs. 6 AO und einen befristeten Zugang für den Prüfer. Kleine Betriebe ohne Steuerbüro nutzen stattdessen Belege und Steuern.
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