Klimaanlagen, Kälteanlagen und viele Wärmepumpen enthalten fluorierte Treibhausgase. Seit dem 11. März 2024 gilt die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, die die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 abgelöst hat. Sie regelt Dichtheitskontrollen, Aufzeichnungen, Zertifizierung und den schrittweisen Ausstieg aus teilfluorierten Kohlenwasserstoffen bis 2050. Für SHK- und Kältebetriebe sind die Kontrollen wiederkehrende Aufträge mit fester Frist.
Maßstab ist das CO2-Äquivalent
Die Pflichten hängen nicht an Kilogramm, sondern an Tonnen CO2-Äquivalent: Füllmenge in Kilogramm mal Treibhauspotenzial (GWP), geteilt durch 1.000. Maßgeblich ist der GWP-Wert laut Anhang I der Verordnung.
| Kältemittel | GWP (übliche Rechengröße) | Menge für 5 t CO2-Äquivalent |
|---|---|---|
| R-410A | 2.088 | rund 2,4 kg |
| R-407C | 1.774 | rund 2,8 kg |
| R-134a | 1.430 | rund 3,5 kg |
| R-32 | 675 | rund 7,4 kg |
| R-290 (Propan) | 3 | kein F-Gas |
Beispiel: Eine Split-Klimaanlage mit 3,0 kg R-410A enthält 3,0 × 2.088 / 1.000 = 6,26 t CO2-Äquivalent und ist jährlich auf Dichtheit zu kontrollieren. Ein Gerät mit 1,5 kg R-32 liegt bei 1,01 t und ist nicht kontrollpflichtig.
Intervalle der Dichtheitskontrolle
| CO2-Äquivalent | Ohne Leckage-Erkennungssystem | Mit Leckage-Erkennungssystem |
|---|---|---|
| ab 5 t | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
| ab 50 t | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
| ab 500 t | alle 3 Monate | alle 6 Monate |
Ab 500 t CO2-Äquivalent ist ein Leckage-Erkennungssystem vorgeschrieben, das Betreiber oder Servicebetrieb bei einem Leck warnt. Hermetisch geschlossene Einrichtungen, die als solche gekennzeichnet sind, brauchen unter 10 t CO2-Äquivalent keine Kontrolle. Wird ein Leck gefunden, ist es unverzüglich zu reparieren und die Reparatur binnen eines Monats erneut zu kontrollieren.
Aufzeichnungen
Für jede kontrollpflichtige Einrichtung sind Aufzeichnungen zu führen, mindestens:
- Menge und Art des enthaltenen Kältemittels,
- nachgefüllte Mengen und Grund der Nachfüllung,
- zurückgewonnene Mengen bei Wartung und Entsorgung, mit Verbleib,
- Datum und Ergebnis jeder Dichtheitskontrolle,
- Name und Zertifikatsnummer der ausführenden Person und des Betriebs,
- bei Recycling oder Aufarbeitung die Angaben zur Herkunft.
Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, beim Betreiber und beim ausführenden Betrieb.
Wer prüfen darf
Kontrollen und Arbeiten am Kältekreis dürfen nur zertifizierte Personen ausführen, Betriebe brauchen zusätzlich eine Zertifizierung, wenn sie Installation, Wartung oder Reparatur für andere übernehmen. In Deutschland regelt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung die Sachkunde in Kategorien: Kategorie I erlaubt alle Tätigkeiten, Kategorie II alle Tätigkeiten an Anlagen mit weniger als 3 kg Kältemittel (hermetisch weniger als 6 kg), dazu Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kreislauf; Kategorie III die Rückgewinnung bei kleinen Anlagen, Kategorie IV die Dichtheitskontrolle ohne Eingriff in den Kältekreislauf.
Ausstieg und Folgen für die Planung
Die Verordnung senkt die verfügbare Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen schrittweise bis auf null im Jahr 2050 und verbietet das Inverkehrbringen bestimmter neuer Geräte mit hohem GWP nach festen Stichtagen in Anhang IV. Für die Praxis heißt das: Kältemittel wie R-410A werden knapper und teurer, neue Wärmepumpen arbeiten zunehmend mit Propan (R-290). Für Betreiber bestehender Anlagen bleiben Kontrollen und Aufzeichnungen über Jahre ein Thema; sie gehören in den Wartungsvertrag. Mehr dazu im Artikel Wartungsverträge im Handwerk.
In werkkern
Im Gewerkemodul SHK führt werkkern Anlagen mit Kältemittel, Füllmenge und CO2-Äquivalent, leitet das Kontrollintervall ab, erfasst Kontrollen, Nachfüllungen und Rückgewinnung als lückenloses Logbuch und erinnert an fällige Kontrollen und Nachkontrollen nach Reparatur. Die Zertifikate Ihrer Mitarbeitenden verwaltet das Modul Nachweise und Personal mit Ablaufdatum.
Fragen und Antworten
Ab welcher Füllmenge braucht eine Klimaanlage eine Dichtheitskontrolle?
Ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent. Bei R-410A sind das etwa 2,4 kg, bei R-32 etwa 7,4 kg, wenn mit den üblichen GWP-Werten 2.088 und 675 gerechnet wird. Hermetisch geschlossene, entsprechend gekennzeichnete Geräte sind unter 10 Tonnen CO2-Äquivalent ausgenommen.
Wie lange müssen Aufzeichnungen aufbewahrt werden?
Mindestens fünf Jahre, beim Betreiber und beim ausführenden Betrieb.
Darf jeder Monteur Kältekreise öffnen?
Nein. Arbeiten an Kältekreisen mit F-Gasen dürfen nur zertifizierte Personen in zertifizierten Betrieben ausführen. In Deutschland regelt das die Chemikalien-Klimaschutzverordnung mit den Sachkundekategorien.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Umweltbundesamt: Fluorierte Treibhausgase und FCKW
Fachinformation mit Stand des Artikels, keine Rechts- oder Steuerberatung.